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Foodtruck verkaufen: Preis finden und sicher abwickeln

Was deinen Truck wert ist, welche Unterlagen Käufer sehen wollen und wie die Übergabe abläuft, ohne dass hinterher jemand streitet.

12 Minuten Lesezeit

Ein Foodtruck verkauft sich anders als ein Auto. Der Käufer prüft nicht nur das Fahrzeug, sondern eine Küche – und beides muss zusammenpassen. Wer das versteht, verkauft schneller und zu einem besseren Preis.

Was deinen Truck wert ist

Der Wert setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die sich völlig unterschiedlich entwickeln: das Fahrzeug und der Ausbau.

BestandteilWertentwicklungAnmerkung
Basisfahrzeug wie jeder Transporter Alter, Kilometer, Zustand
Ausbau, professionell hält 60 – 75 % über Jahre Edelstahl altert langsam
Ausbau, selbst gemacht oft unter 40 % schwer zu belegen
Geräte wie Gastrogeräte allgemein Marke entscheidet

Der häufigste Irrtum: «Ich habe 30.000 Euro in den Ausbau gesteckt, also ist der Truck 30.000 Euro mehr wert.» Ein Käufer zahlt nicht für deine Kosten, sondern für das, was er nutzen kann. Ein hochwertiger Ausbau nach dem Geschmack seines Vorbesitzers ist für den nächsten oft ein Umbauprojekt.

So findest du einen realistischen Preis

  1. Sieh dir an, was vergleichbare Fahrzeuge auf dem Markt kosten – nicht was sie kosten sollen, sondern was sie tatsächlich bringen. Ein Inserat, das seit acht Monaten steht, nennt keinen Marktpreis.
  2. Zieh vom Neupreis des Ausbaus jährlich 8 bis 12 Prozent ab, bis du bei etwa 40 Prozent liegst. Darunter fällt ein guter Ausbau selten.
  3. Rechne den Fahrzeugwert getrennt dazu, nach den üblichen Bewertungsportalen.
  4. Zieh alles ab, was der Käufer sofort erneuern muss – abgelaufene Gasprüfung, fällige Hauptuntersuchung, verschlissene Reifen.

Die Unterlagen, die ein Käufer sehen will

Wer diese Papiere beim ersten Termin auf den Tisch legt, verkauft messbar schneller. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum ein Interessent abspringt – nicht weil etwas nicht stimmt, sondern weil er es nicht prüfen kann.

  • Fahrzeugschein und -brief – ohne Brief kein Verkauf
  • Gasprüfung nach G607, gültig, mit Prüfbescheinigung
  • Letzte Hauptuntersuchung, möglichst frisch
  • Nachweise über Ausbau und Geräte – Rechnungen des Ausbauers
  • Wartungsnachweise für Kühlung, Fritteuse, Lüftung
  • Elektroprüfung nach DGUV V3, falls vorhanden

Frische Gasprüfung lohnt sich fast immer. Sie kostet 100 bis 180 Euro und nimmt dem Käufer die größte Unsicherheit. Ein Truck mit abgelaufener Prüfung wird um deutlich mehr gedrückt, als die Prüfung gekostet hätte.

Das Inserat

Zwei Dinge entscheiden, ob jemand anfragt: die Bilder und die Vollständigkeit der Angaben. Nicht der Preis – der entscheidet erst später.

Bilder

  • Bei Tageslicht, nicht in der dunklen Halle
  • Fahrzeug von außen, alle vier Seiten
  • Küche mit geöffneter Klappe, aufgeräumt
  • Jedes größere Gerät einzeln
  • Auch das, was nicht perfekt ist – ein Kratzer auf dem Bild ist besser als ein Kratzer bei der Besichtigung

Beschreibung

Was du geschrieben haben solltest: Baujahr und Kilometerstand, was verbaut ist, Gasprüfung und HU mit Datum, warum du verkaufst. Der letzte Punkt wird unterschätzt – ein plausibler Grund nimmt Misstrauen.

Ein Inserat, ein Fahrzeug. Wer mehrere Trucks in ein Inserat packt, macht Preis, Baujahr und Kilometerstand unbrauchbar – und wird von Interessenten weggefiltert, die nach genau diesen Werten suchen.

Besichtigung und Probefahrt

Plane zwei Stunden ein. Ein ernsthafter Käufer will die Küche in Betrieb sehen: Gas an, Fritteuse warm, Kühlung auf Temperatur. Bereite das vor, statt es beim Termin zu improvisieren.

Bei der Probefahrt gilt dasselbe wie bei jedem Fahrzeug: Der Interessent muss einen gültigen Führerschein für diese Klasse haben, und deine Versicherung muss das abdecken. Ein 7,5-Tonner mit einem Klasse-B-Führerschein ist Fahren ohne Fahrerlaubnis – für beide.

Kaufvertrag und Übergabe

Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht, auch unter Sympathischen. Was hineingehört:

  • Beide Parteien mit Anschrift, bei Firmen die Vertretungsberechtigten
  • Fahrzeug mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Erstzulassung
  • Der Ausbau, einzeln aufgeführt – welche Geräte mitgehen und welche nicht
  • Kaufpreis, Zahlungsweise, Übergabezeitpunkt
  • Bekannte Mängel, ausdrücklich benannt

Der Gewährleistungsausschluss gilt nur privat. Wer gewerblich verkauft, kann die Gewährleistung nicht ausschließen – gegenüber Verbrauchern bleiben zwölf Monate bei Gebrauchtware bestehen. Wer sich als Privatverkäufer ausgibt, obwohl er gewerblich handelt, haftet trotzdem und riskiert eine Abmahnung.

Bezahlung

Bei Beträgen im fünfstelligen Bereich ist Bargeld unpraktisch und riskant. Üblich und sicher: Überweisung mit Übergabe nach Gutschrift, oder Barzahlung in der Bankfiliale.

Was du nicht tun solltest: Fahrzeug vor vollständigem Zahlungseingang übergeben, Anzahlungen ohne schriftliche Vereinbarung annehmen, oder auf Treuhandangebote eingehen, die der Käufer vorschlägt. Letzteres ist eine der häufigsten Betrugsmaschen.

Nach dem Verkauf

  • Abmeldung, wenn du sie zugesagt hast – sonst haftest du für Steuer und Verstöße weiter
  • Versicherung informieren
  • Kaufvertrag aufbewahren, mindestens drei Jahre
  • Inserat als verkauft markieren

Und die Rechnung, falls du gewerblich verkauft hast – mit Umsatzsteuerausweis oder dem Hinweis auf Differenzbesteuerung, je nachdem, wie du eingekauft hast.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

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