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Erste Schritte in die Selbstständigkeit

Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Krankenkasse, Kleinunternehmer – die Reihenfolge, in der du es angehen solltest, und was es kostet.

10 Minuten Lesezeit

Der Truck ist gekauft, das Konzept steht – und jetzt kommt der Teil, den niemand gern macht. Die gute Nachricht: Es sind weniger Schritte, als die meisten befürchten, und die Reihenfolge ist entscheidend.

Dieser Artikel beschreibt die Lage in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln – dort führt der Weg über die Wirtschaftskammer beziehungsweise das kantonale Handelsregisteramt.

Die Reihenfolge

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Gemeinde
  2. Fragebogen des Finanzamts ausfüllen – kommt automatisch
  3. Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt
  4. Reisegewerbekarte, falls du ohne festen Standort verkaufst
  5. Krankenkasse informieren
  6. Berufsgenossenschaft anmelden
  7. Geschäftskonto eröffnen

Schritt eins zuerst – vieles andere setzt die Gewerbeanmeldung voraus.

Gewerbeanmeldung

Beim Gewerbeamt, in vielen Gemeinden inzwischen online. Du brauchst deinen Personalausweis und eine Beschreibung deiner Tätigkeit.

Angabe
Kosten20 – 60 €, je nach Gemeinde
Dauermeist sofort
Tätigkeit«Betrieb eines mobilen Imbisses» genügt

Formuliere die Tätigkeit breit. Wer «Verkauf von Burgern» anmeldet und zwei Jahre später Catering anbietet, muss ändern. «Betrieb eines mobilen Imbisses, Catering und Partyservice» deckt mehr ab und kostet nicht mehr.

Der Fragebogen vom Finanzamt

Er kommt nach der Gewerbeanmeldung automatisch. Hier fallen zwei Entscheidungen, die dich Jahre begleiten.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung

Nach § 19 UStG kannst du dich als Kleinunternehmer einstufen lassen, wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 Euro bleibt und im Folgejahr voraussichtlich unter 100.000 Euro. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus – und kannst auch keine zurückholen.

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Rechnungen nein ja, 7 % oder 19 %
Vorsteuer aus Einkäufen nein ja
Voranmeldungen entfallen monatlich oder vierteljährlich
Aufwand gering spürbar

Für Foodtrucks ist die Kleinunternehmerregelung meist die schlechtere Wahl. Wer einen Truck für 45.000 Euro kauft, zahlt darauf rund 7.200 Euro Umsatzsteuer. Als Regelbesteuerter holt er sie zurück – als Kleinunternehmer nicht. Die Entscheidung bindet fünf Jahre.

Ist-Versteuerung beantragen

Standard ist die Soll-Versteuerung: Du führst Umsatzsteuer ab, sobald du die Rechnung gestellt hast – auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang.

Für Catering mit Zahlungszielen ist das ein spürbarer Unterschied für die Liquidität. Sie muss beantragt werden und ist bis 800.000 Euro Umsatz möglich – ein Kreuz im Fragebogen, das viele übersehen.

Gesundheitszeugnis

Formal heißt es Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Ohne sie darfst du nicht mit Lebensmitteln arbeiten – und jeder, der bei dir mitarbeitet, braucht sie ebenfalls.

  • Beim Gesundheitsamt oder bei beauftragten Ärzten
  • Kosten: 20 – 40 €
  • Dauer: eine Stunde, oft online möglich
  • Danach jährliche Folgebelehrung durch dich als Arbeitgeber

Reisegewerbekarte

Nach § 55 GewO brauchst du sie, wenn du ohne feste Verkaufsstelle unterwegs verkaufst. Für einen Foodtruck, der wechselnde Standorte anfährt, trifft das meist zu.

Angabe
Kosten200 – 700 €, je nach Bundesland
Dauer4 – 8 Wochen
UnterlagenFührungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeit vom Finanzamt

Früh beantragen. Die Bearbeitung dauert oft länger als der Umbau des Trucks. Wer erst zwei Wochen vor dem ersten Einsatz beantragt, steht ohne Karte da – und ohne sie ist der Verkauf eine Ordnungswidrigkeit.

Krankenkasse

Als Selbstständiger zahlst du deinen Beitrag allein. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 250 Euro monatlich, auch wenn du wenig verdienst.

Wer nebenberuflich startet und angestellt bleibt, kann unter Umständen in der Beschäftigtenversicherung bleiben – das hängt daran, ob die Selbstständigkeit «hauptberuflich» ist. Ein Anruf bei der Kasse vorher spart Nachzahlungen.

Berufsgenossenschaft

Zuständig ist die BGN, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Die Anmeldung ist Pflicht und muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Für dich selbst ist die Versicherung meist freiwillig, für jeden Mitarbeiter Pflicht – auch für Aushilfen an einem einzigen Festivalwochenende.

Geschäftskonto

Rechtlich nur bei Kapitalgesellschaften Pflicht. Praktisch führt kein Weg daran vorbei: Wer Privates und Geschäftliches mischt, hat bei der ersten Betriebsprüfung ein Problem – und bei jeder Steuererklärung Mehrarbeit.

Was es zusammen kostet

PostenKosten
Gewerbeanmeldung20 – 60 €
Gesundheitszeugnis20 – 40 €
Reisegewerbekarte200 – 700 €
Führungszeugnis und Auszüge30 – 50 €
Erstberatung Steuerberater150 – 400 €
Zusammen420 – 1.250 €

Dazu laufend: Krankenkasse, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung. Und die Industrie- und Handelskammer, deren Beitrag im ersten Jahr meist entfällt.

Was du zeitlich einplanen solltest

Gewerbeanmeldung und Gesundheitszeugnis sind eine Sache von Tagen. Die Reisegewerbekarte braucht Wochen, die Gasabnahme des Trucks ebenfalls. Wer im Frühjahr starten will, sollte im Januar anfangen – nicht im März.

Ein Termin beim Steuerberater vor der Gewerbeanmeldung ist gut angelegtes Geld. Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung bindet fünf Jahre, und sie hängt von Zahlen ab, die nur du kennst.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

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