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GASTROTRUCK

Führerschein und zulässiges Gesamtgewicht

Die 3,5-Tonnen-Grenze ist der häufigste Stolperstein beim Kauf. Was du mit Klasse B fahren darfst und wie du das Restgewicht ausrechnest.

9 Minuten Lesezeit

Die häufigste böse Überraschung nach dem Kauf: Der Truck ist voll beladen schwerer, als er sein darf – und der Führerschein reicht nicht. Beides lässt sich vorher in fünf Minuten prüfen.

Was du mit Klasse B fahren darfst

Die Führerscheinklasse B erlaubt Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Das ist keine Empfehlung, sondern eine harte Grenze: Maßgeblich ist der eingetragene Wert, nicht das tatsächliche Gewicht.

KlasseZulässiges GesamtgewichtAnmerkung
Bbis 3.500 kgStandard seit 1999
B96Zug bis 4.250 kgnur Schulung, keine Prüfung
BEAnhänger bis 3.500 kgeigene Prüfung
C13.500 – 7.500 kgärztliche Untersuchung nötig
Cüber 7.500 kgmeist überdimensioniert

Wer den Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, besitzt in der Regel die Klasse 3 und damit heute C1 und C1E – also bis 7,5 Tonnen. Ein Blick in den Führerschein lohnt sich: Steht dort C1, hat sich die Frage erledigt.

Achtung bei C1: Die Klasse ist befristet und muss alle fünf Jahre verlängert werden, ab 50 mit ärztlicher Untersuchung. Wer das versäumt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis – mit allen Folgen für Versicherung und Strafrecht.

Die Rechnung, die du vor dem Kauf machst

Nimm den Fahrzeugschein zur Hand. Du brauchst zwei Werte:

  • F.1 – technisch zulässige Gesamtmasse
  • G – Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leergewicht)

Die Differenz ist deine Zuladung. Davon geht ab:

PostenGewicht
Fahrer75 – 90 kg
Zweite Person75 – 90 kg
Frischwasser, 100 l100 kg
Abwasser (gefüllt am Abend)bis 100 kg
Gasflasche 11 kg, gefülltca. 23 kg
Reserveflascheca. 23 kg
Ware, Geschirr, Verpackung80 – 200 kg
Generator30 – 90 kg
Werkzeug, Reinigung, Kleinkram30 – 50 kg

In Summe kommen schnell 450 bis 650 Kilogramm zusammen. Bleibt nach Abzug des Leergewichts weniger übrig, ist der Truck für dich zu schwer – unabhängig davon, wie gut er aussieht.

Ein Rechenbeispiel

Sprinter mit 3.500 kg zGG, Leergewicht laut Schein 3.050 kg. Zuladung: 450 kg. Zwei Personen (170 kg) plus 100 l Wasser (100 kg) plus zwei Gasflaschen (46 kg) sind bereits 316 kg. Für Ware, Abwasser und alles andere bleiben 134 kg. Das reicht für einen ruhigen Tag mit einer Person – für ein Festival nicht.

Was Überladung kostet

Bußgelder beginnen bei etwa fünf Prozent Überladung und steigen deutlich. Ab 20 Prozent gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg, und die Weiterfahrt wird untersagt, bis umgeladen ist – mitten auf dem Weg zum Markt.

Schwerer wiegt die Versicherungsfrage: Kommt es zu einem Unfall und war das Fahrzeug erheblich überladen, kann der Versicherer wegen Gefahrerhöhung kürzen. Auch die Betriebserlaubnis kann erlöschen.

Wege aus dem Gewichtsproblem

Auflastung

Manche Fahrzeuge lassen sich auflasten – etwa von 3.500 auf 3.850 kg. Das geht nur, wenn Achsen und Bremsen es hergeben, und ist eintragungspflichtig. Achtung: Damit verlässt du den Bereich der Klasse B.

Ablastung

Der umgekehrte Fall: Ein Fahrzeug mit 3.850 kg wird auf 3.500 kg abgelastet, damit es mit Klasse B gefahren werden darf. Technisch einfach, kostet aber genau die Zuladung, die du brauchst.

Trailer statt Truck

Bei Anhängern zählt die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Mit B96 sind 4.250 kg Zuggesamtmasse möglich, mit BE deutlich mehr. Für viele ist das der praktischste Weg zu mehr Fläche und Gewicht.

Wasser vor Ort füllen

Der einfachste Kniff: nur mit teilgefülltem Frischwassertank fahren und am Standplatz auffüllen. Setzt einen Wasseranschluss voraus – kläre das vorher.

Praktisch: Fahr den beladenen Truck einmal über eine öffentliche Waage, bevor die Saison losgeht. Viele Recyclinghöfe und Landhändler haben eine, die Wägung kostet wenige Euro. Danach weißt du, woran du bist – statt zu schätzen.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

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