Auf einem Marktplatz für drei Länder steht das passende Fahrzeug oft im Nachbarland. Zwischen Deutschland und Österreich kostet das fast nichts. An der Schweizer Grenze wird es zur Rechenaufgabe – und wer sie erst nach der Besichtigung macht, hat sich schon verliebt.
Was kostet die Einfuhr?
Grobe Schätzung für ein Fahrzeug über die Grenze. Ersetzt keine Zollauskunft, zeigt aber, worauf du dich einstellen musst.
Die Einordnung entscheidet über den Zollsatz. Ein fertig ausgebauter Foodtruck gilt meist als Spezialfahrzeug und ist günstiger als ein reines Nutzfahrzeug.
Richtwerte nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Zollsätze und Steuersätze ändern sich, und die Tarifnummer legt der Zoll fest. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die Zollverwaltung oder einen Spediteur mit Zollerfahrung.
Zwei Grenzen, zwei Welten
Deutschland und Österreich bilden einen Binnenmarkt. Kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer, keine Zollanmeldung – das Fahrzeug fährt über die Grenze wie über eine Landesgrenze innerhalb Deutschlands.
Die Schweiz ist Zollausland. In beide Richtungen. Ein Fahrzeug von Konstanz nach Kreuzlingen – acht Kilometer – durchläuft dieselbe Prozedur wie eines aus Kanada.
Deutschland ↔ Österreich
Zoll fällt nicht an. Der Knackpunkt ist die Umsatzsteuer, und die hängt nicht am Grenzübertritt, sondern daran, wer kauft.
Wer versteuert wo?
DE Deutschland
AT Österreich
CH Schweiz
Österreich: die NoVA. Die Normverbrauchsabgabe kann bei der Erstzulassung in Österreich anfallen und ist erheblich – je nach Fahrzeug ein vierstelliger Betrag. Bei Nutzfahrzeugen der Klasse N1 gibt es Ausnahmen, aber die Einordnung ist heikel. Kläre das vor dem Kauf, nicht danach.
Einfuhr in die Schweiz
Der häufigste Fall auf diesem Marktplatz: Das Angebot ist in Deutschland größer, die Preise sind niedriger, und der Käufer sitzt in der Schweiz.
Was anfällt
| Posten | Grundlage | Grössenordnung |
|---|---|---|
| Zoll | nach Gewicht, nicht nach Wert | ca. 15 CHF je 100 kg |
| Automobilsteuer | nur Personenwagen | entfällt bei Nutz- und Spezialfahrzeugen |
| Mehrwertsteuer | Preis + Transport + Zoll | 8,1 % |
| Verzollung | Spediteur oder selbst | 250 – 500 CHF |
| Strassenverkehrsamt | Prüfung und Zulassung | 400 – 900 CHF |
Der Zoll rechnet nach Gewicht – das überrascht fast jeden. Ein Fahrzeug für 80.000 Euro und eines für 30.000 Euro zahlen bei gleichem Gewicht denselben Zoll. Bei einem teuren Truck fällt der Zoll kaum ins Gewicht, bei einem günstigen schweren dagegen spürbar.
Die Automobilsteuer trifft dich vermutlich nicht
Vier Prozent Automobilsteuer gelten für Personenwagen. Ein Foodtruck ist zolltariflich meist ein Spezialfahrzeug oder ein Nutzfahrzeug – dann entfällt sie.
Das ist bares Geld: Bei 45.000 Euro Kaufpreis sind vier Prozent rund 1.900 Franken. Wer sie einkalkuliert, obwohl sie nicht anfällt, rechnet sich den Kauf unnötig schlecht.
Die Prüfung ist der Unsicherheitsfaktor
Ein Serienfahrzeug wird meist ohne Weiteres zugelassen. Bei einem umgebauten Foodtruck kann das Strassenverkehrsamt eine Einzelprüfung verlangen – dann werden Gasanlage, Elektrik und Gewichtsverteilung einzeln begutachtet.
Das kann glattgehen oder Nachbesserungen erfordern. Der Unterschied zwischen beidem ist ein vierstelliger Betrag. Frag vor dem Kauf beim kantonalen Strassenverkehrsamt nach, ob eine Einzelprüfung nötig wird – die Auskunft ist kostenlos und die Antwort kaufentscheidend.
Einfuhr aus der Schweiz in die EU
Der umgekehrte Fall ist seltener, aber es gibt ihn: Schweizer Ausbauten haben einen guten Ruf, und wer ein Fahrzeug aus einer Betriebsauflösung kauft, holt es gelegentlich nach Deutschland oder Österreich.
Hier zählt der Wert, nicht das Gewicht
| Posten | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zoll, Spezialfahrzeug | ca. 3,7 % | fertig ausgebauter Foodtruck |
| Zoll, Nutzfahrzeug | ca. 10 – 22 % | Kastenwagen ohne Ausbau |
| Einfuhrumsatzsteuer DE | 19 % | auf Preis, Transport und Zoll |
| Einfuhrumsatzsteuer AT | 20 % | dieselbe Grundlage |
Die Tarifnummer macht den Unterschied. Zwischen 3,7 und 22 Prozent liegen bei 45.000 Euro über 8.000 Euro. Ein fertig ausgebauter Foodtruck ist zolltariflich ein anderes Ding als ein leerer Kastenwagen – lass dir vom Verkäufer Fotos des Ausbaus geben und kläre die Einreihung mit dem Zoll, bevor du kaufst.
Prüf die Herkunft – sie kann den Zoll auf null senken
Wurde das Fahrzeug ursprünglich in der EU gebaut und liegt eine Ursprungserklärung vor, entfällt der Zoll im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Schweiz.
Bei einem deutschen Fahrgestell mit Aufbau ist das oft der Fall. Es lohnt sich, danach zu fragen: Bei 3,7 Prozent geht es um über 1.500 Euro, bei einem Nutzfahrzeug um ein Vielfaches.
Was du in beide Richtungen brauchst
- Kaufvertrag mit Preis, Datum und beiden Parteien
- Fahrzeugpapiere im Original
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), falls vorhanden – sie erspart bei Serienfahrzeugen die Einzelprüfung
- Nachweise für Gas- und Elektroprüfung – sie werden nicht automatisch anerkannt, helfen aber bei der Begutachtung
- Ein Kurzzeitkennzeichen oder eine Überführung per Anhänger
Ohne Papiere kein Import. Ein Fahrzeug ohne Übereinstimmungsbescheinigung und ohne dokumentierten Umbau kann im Zielland unzulassbar sein – dann steht ein bezahlter Truck auf dem Hof und darf nicht fahren. Das ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Beitrag.
Wann sich der Aufwand lohnt
Grob gerechnet macht die Schweizer Einfuhr ein Fahrzeug um zehn bis fünfzehn Prozent teurer. Der umgekehrte Weg in die EU liegt bei zehn bis dreissig Prozent, je nach Tarifnummer.
Das heisst: Ein Preisvorteil unter fünfzehn Prozent rechnet sich nicht. Wer über die Grenze kauft, sollte es tun, weil das passende Fahrzeug dort steht – nicht, weil es dort billiger ist.
Rechne mit dem Werkzeug oben durch, was tatsächlich anfällt, bevor du hinfährst. Und lass dir vom Verkäufer bestätigen, dass er die Ausfuhr mitträgt: Ohne seine Mitwirkung bei den Papieren wird es mühsam.