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Kasse, TSE und Belegpflicht in DACH

Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgeschrieben ist, was eine Kasse im Truck können muss und was Kartenzahlung kostet.

11 Minuten Lesezeit

Die Kasse ist der Teil des Betriebs, bei dem eine Nachlässigkeit am teuersten wird. Nicht weil die Geräte teuer wären, sondern weil eine Betriebsprüfung ohne ordnungsgemäße Aufzeichnungen den Umsatz schätzen darf – und Schätzungen fallen selten zu deinen Gunsten aus.

Was vorgeschrieben ist

DE Deutschland

TSE-Pflicht seit 2020: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Dazu Belegausgabepflicht für jeden Verkauf.

AT Österreich

Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz, davon 7.500 € bar. Manipulationsschutz über Signaturkarte. Belegerteilungspflicht ab dem ersten Euro.

CH Schweiz

Keine Kassenpflicht. Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar sein, die Form ist frei. Belege nur auf Verlangen.
Die Schweiz ist hier deutlich freier – wer aber grenzüberschreitend arbeitet, richtet sich sinnvollerweise nach der strengsten Vorgabe.

Deutschland: TSE und Belegpflicht

Wer eine elektronische Kasse einsetzt, braucht seit 2020 eine technische Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jeden Vorgang so, dass er sich nachträglich nicht mehr ändern lässt, ohne dass es auffällt.

Es gibt sie als USB-Stick, SD-Karte oder als Cloud-Lösung. Für einen Foodtruck ist die Cloud-Variante meist die bessere: Sie braucht kein Gerät, das kaputtgehen oder verloren gehen kann – setzt aber eine Datenverbindung voraus. Wer auf Festivals ohne Empfang steht, ist mit einer lokalen TSE besser bedient.

Die Kassensicherungsverordnung gilt nicht für die Kasse selbst. Eine offene Ladenkasse – eine Geldkassette mit handschriftlichem Kassenbuch – ist weiterhin erlaubt und braucht keine TSE. Sobald du aber ein elektronisches System einsetzt, greift die Pflicht sofort und vollständig. Ein Tablet mit einer Kassen-App ohne TSE ist der häufigste Verstoß.

Die Belegausgabepflicht

Für jeden Verkauf muss ein Beleg erstellt und dem Kunden angeboten werden. Ob er ihn mitnimmt, ist seine Sache – dass er ausgegeben wurde, deine Pflicht.

Der Beleg darf digital sein: als QR-Code, per Bildschirm, per Mail. Das spart Papier und Zeit. Er muss aber sofort verfügbar sein, nicht erst nach Feierabend.

Meldepflicht ans Finanzamt

Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss dem Finanzamt gemeldet werden – mit Seriennummer der Kasse und der TSE, Anschaffungsdatum und Einsatzort. Das geschieht elektronisch über das ELSTER-Portal.

Österreich: Registrierkasse und Signatur

Die Pflicht greift ab 15.000 Euro Jahresumsatz, sofern davon mindestens 7.500 Euro bar vereinnahmt werden. Beide Grenzen müssen überschritten sein – ein Betrieb mit 40.000 Euro Umsatz, der ausschließlich Karten annimmt, braucht keine Registrierkasse.

Die Kasse braucht eine Signaturerstellungseinheit, meist als Karte oder Cloud-Dienst. Jeder Beleg trägt einen maschinenlesbaren Code, der die Kette der Umsätze absichert.

Die Belegerteilungspflicht gilt unabhängig davon. Auch wer unter den Grenzen bleibt und keine Registrierkasse braucht, muss jedem Kunden einen Beleg aushändigen – notfalls handschriftlich aus einem Paragonblock.

Der Jahresbeleg

Zum Jahresende muss ein Jahresbeleg erstellt und geprüft werden. Wer das vergisst, riskiert eine Strafe – und viele vergessen es, weil nichts daran erinnert. Trag dir den Termin ein.

Schweiz: die freieste Regelung

Es gibt keine Kassenpflicht und keine vorgeschriebene Technik. Verlangt wird, dass die Aufzeichnungen vollständig, wahrheitsgetreu und nachvollziehbar sind – wie du das erreichst, bleibt dir überlassen.

In der Praxis heißt das nicht, dass man nachlässig sein darf. Bei einer Kontrolle muss sich jeder Umsatz belegen lassen. Eine einfache Kassensoftware mit Tagesabschluss erfüllt das mühelos; eine Schublade mit Bargeld und ohne Aufzeichnung nicht.

Was eine Kasse im Foodtruck können muss

Unabhängig vom Land gelten dieselben praktischen Anforderungen:

  • Ohne Netz weiterlaufen. Auf Festivals bricht das Mobilfunknetz regelmäßig zusammen, wenn zehntausend Menschen dasselbe Funkloch teilen. Eine Kasse, die dann stehenbleibt, kostet einen ganzen Tag.
  • Kartenzahlung integriert. Getrennte Geräte bedeuten doppelte Eingabe und doppelte Fehlerquelle.
  • Schnelle Bedienung. Bei Mittagsandrang zählt jede Sekunde. Feste Artikel-Kacheln schlagen jede Suchfunktion.
  • Akkubetrieb. Nicht überall gibt es Strom am Verkaufsfenster.
  • Robustheit. Fett, Hitze und nasse Hände sind der Normalzustand.

Nimm zwei Zahlungswege. Kartenlesegeräte fallen aus, Netze brechen weg, Akkus leeren sich. Wer nur Karte nimmt und das Terminal versagt, steht mit vollen Vitrinen und ohne Umsatz da. Ein Bargeldbestand als Rückfall gehört dazu.

Was Kartenzahlung kostet

PostenÜbliche Größenordnung
Terminal, gekauft200 – 400 €
Terminal, gemietet10 – 30 € im Monat
Transaktionsgebühr Girocard0,2 – 0,9 %
Transaktionsgebühr Kreditkarte1,5 – 2,9 %
Kassensoftware0 – 60 € im Monat
TSE (Deutschland)50 – 200 € einmalig oder 5 – 10 € monatlich

Bei 800 Euro Tagesumsatz und zwölf Einsatztagen kosten zwei Prozent Gebühr rund 190 Euro im Monat. Das ist kein Grund, auf Karten zu verzichten – wer sie nicht anbietet, verliert mehr Umsatz, als die Gebühr ausmacht – aber es gehört in die Kalkulation.

Aufbewahrung

Kassendaten sind aufbewahrungspflichtig, und zwar in der Form, in der sie entstanden sind. Ein Ausdruck genügt nicht: Verlangt werden die digitalen Einzeldaten, exportierbar und maschinell auswertbar.

Aufbewahrungsfristen

DE Deutschland

10 Jahre für Kassendaten, Rechnungen und Buchführung (§ 147 AO).

AT Österreich

7 Jahre für Bücher und Belege, bei Grundstücken länger.

CH Schweiz

10 Jahre für Geschäftsbücher und Belege (Art. 958f OR).
Wer die Kassensoftware wechselt, muss die alten Daten weiterhin lesbar halten – das wird beim Anbieterwechsel gern übersehen.

Der teuerste Fehler: Kassendaten nur im Gerät zu haben. Ein gestohlenes Tablet oder eine defekte Festplatte bedeutet nicht nur Datenverlust, sondern eine nicht erfüllbare Aufbewahrungspflicht. Exportiere monatlich und bewahre die Ausleitungen getrennt auf.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

Zu den Länderangaben. Die Vergleiche für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen den Rahmen, nicht den Einzelfall. Beträge und Grenzwerte ändern sich; in der Schweiz regelt zudem jeder Kanton vieles eigenständig. Nimm die Angaben als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.

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