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Personal und Aushilfen richtig beschäftigen

Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag, Minijob und geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn und was ein Einsatztag an Personal kostet.

11 Minuten Lesezeit

Allein lässt sich ein Foodtruck an ruhigen Tagen betreiben. Sobald eine Schlange steht, braucht es zwei Personen – einen am Herd, einen an der Kasse. Das ist der Punkt, an dem aus einem Einzelunternehmen ein Arbeitgeber wird, mit allem, was daran hängt.

Der Fehler, der am teuersten wird

Anmelden vor dem ersten Arbeitstag – nicht danach. Wer jemanden arbeiten lässt, bevor die Anmeldung raus ist, riskiert bei einer Kontrolle den Vorwurf der Schwarzarbeit. Der Zoll kontrolliert Foodtrucks auf Festivals regelmäßig, und die Beweislast liegt bei dir.

Das gilt auch für die Aushilfe, die „nur mal eben" am Samstag mithilft, und auch für Familienmitglieder, sobald sie regelmäßig mitarbeiten.

Anmeldung von Mitarbeitern

DE Deutschland

Sofortmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn – im Gastgewerbe zwingend. Dazu Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder Krankenkasse.

AT Österreich

ELDA-Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt. Die Mindestangaben-Anmeldung genügt zunächst.

CH Schweiz

Anmeldung bei der Ausgleichskasse und der Unfallversicherung. Bei kurzfristiger Beschäftigung vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich.
In allen drei Ländern gilt: erst anmelden, dann arbeiten lassen. Die Reihenfolge ist der Kern der Vorschrift.

Beschäftigungsformen

Geringfügige Beschäftigung

DE Deutschland

Minijob bis 556 € im Monat. Pauschalabgaben rund 32 % für den Arbeitgeber. Kurzfristige Beschäftigung: 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr.

AT Österreich

Geringfügig bis rund 551 € im Monat. Dienstgeberabgabe fällt an, wenn mehrere Geringfügige beschäftigt werden.

CH Schweiz

Keine vergleichbare Sonderform. Vereinfachtes Verfahren möglich bis 22.050 CHF je Mitarbeiter und Jahr.
Die Beträge werden regelmäßig angepasst – prüf den aktuellen Stand, bevor du einen Vertrag schliesst.

Für einen Foodtruck ist die kurzfristige Beschäftigung oft die passendere Form: Wer nur die Festivalsaison über mithilft, arbeitet ohnehin nicht ganzjährig. Sie ist für den Arbeitgeber günstiger, weil keine pauschalen Sozialabgaben anfallen – dafür ist sie zeitlich streng begrenzt.

Mindestlohn

Untergrenzen

DE Deutschland

Gesetzlicher Mindestlohn, bundesweit einheitlich. Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit im Gastgewerbe.

AT Österreich

Kein gesetzlicher Mindestlohn, aber Kollektivvertrag Gastgewerbe – er wirkt wie einer und ist verbindlich.

CH Schweiz

Kein nationaler Mindestlohn. Einige Kantone haben eigene, dazu Gesamtarbeitsverträge im Gastgewerbe (L-GAV).
In Österreich und der Schweiz ist der Kollektiv- beziehungsweise Gesamtarbeitsvertrag der eigentliche Massstab – er regelt oft mehr als nur den Lohn.

Arbeitszeiten aufzeichnen. Im Gastgewerbe besteht in Deutschland eine besondere Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht, spätestens sieben Tage später festgehalten, zwei Jahre aufbewahrt. Bei einer Zollkontrolle ist das das Erste, wonach gefragt wird.

Was ein Einsatztag an Personal kostet

Eine Rechnung für einen zehnstündigen Festivaltag mit einer Aushilfe:

PostenBetrag
10 Stunden Aushilfe130 – 180 €
Arbeitgeberabgaben (pauschal)0 – 55 €
Verpflegung10 – 15 €
Fahrtkosten, falls übernommen0 – 30 €
Zusammen140 – 280 €

Wer im Kalkulationsrechner mit 160 Euro Personal je Einsatztag rechnet, liegt für eine Aushilfe realistisch – für zwei nicht.

Wen du suchst

Die Arbeit im Truck ist anders als in einer Küche: eng, laut, unter Zeitdruck, im Stehen, bei Hitze oder Kälte. Wer das nicht gewohnt ist, merkt am zweiten Tag, dass es nichts für ihn ist.

  • Verlässlichkeit vor Erfahrung. Kochen lässt sich beibringen, pünktliches Erscheinen nicht.
  • Wer schon Gastro gemacht hat, weiß, was an einem Samstagabend passiert.
  • Zwei feste Aushilfen sind besser als fünf gelegentliche. Einarbeitung kostet jedes Mal einen halben Tag Durchsatz.

Zeig den Arbeitsplatz vor der Zusage. Ein halber Probetag kostet wenig und verhindert die Absage am Festivalmorgen. Wer den Truck von innen gesehen hat, weiß, worauf er sich einlässt.

Was jeder Mitarbeiter braucht

  • Belehrung nach § 43 IfSG (Deutschland) beziehungsweise Hygieneschulung (Österreich, Schweiz) – vor dem ersten Arbeitstag
  • Eine Einweisung in Gasanlage, Fritteuse und Notabschaltung
  • Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung
  • Zugang zum Handwaschbecken, nicht nur zum Spülbecken

Die Belehrung muss jährlich vom Arbeitgeber wiederholt und dokumentiert werden. Ein Formblatt mit Datum und Unterschrift genügt – aber es muss existieren.

Familienmitglieder

Ehepartner und Kinder, die regelmäßig mitarbeiten, sind arbeitsrechtlich keine Ausnahme. Wer sie ohne Anmeldung beschäftigt, hat dasselbe Problem wie bei jeder anderen Aushilfe.

Gelegentliche Hilfe im engen Familienkreis ist unproblematisch. Die Grenze verläuft dort, wo aus Mithilfe eine feste Rolle im Betrieb wird – wer jedes Wochenende an der Kasse steht, ist Mitarbeiter.

Ein Gedanke zum Schluss. Die Vorschriften klingen nach viel. In der Praxis ist es eine Anmeldung vor Arbeitsbeginn, eine Belehrung und ein Stundenzettel. Das ist an einem Nachmittag erledigt – und schützt dich bei der ersten Kontrolle vor einem Bußgeld, das ein ganzes Festivalwochenende auffrisst.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.

Zu den Länderangaben. Die Vergleiche für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen den Rahmen, nicht den Einzelfall. Beträge und Grenzwerte ändern sich; in der Schweiz regelt zudem jeder Kanton vieles eigenständig. Nimm die Angaben als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.

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