Allein lässt sich ein Foodtruck an ruhigen Tagen betreiben. Sobald eine Schlange steht, braucht es zwei Personen – einen am Herd, einen an der Kasse. Das ist der Punkt, an dem aus einem Einzelunternehmen ein Arbeitgeber wird, mit allem, was daran hängt.
Der Fehler, der am teuersten wird
Anmelden vor dem ersten Arbeitstag – nicht danach. Wer jemanden arbeiten lässt, bevor die Anmeldung raus ist, riskiert bei einer Kontrolle den Vorwurf der Schwarzarbeit. Der Zoll kontrolliert Foodtrucks auf Festivals regelmäßig, und die Beweislast liegt bei dir.
Das gilt auch für die Aushilfe, die „nur mal eben" am Samstag mithilft, und auch für Familienmitglieder, sobald sie regelmäßig mitarbeiten.
Anmeldung von Mitarbeitern
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Beschäftigungsformen
Geringfügige Beschäftigung
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Für einen Foodtruck ist die kurzfristige Beschäftigung oft die passendere Form: Wer nur die Festivalsaison über mithilft, arbeitet ohnehin nicht ganzjährig. Sie ist für den Arbeitgeber günstiger, weil keine pauschalen Sozialabgaben anfallen – dafür ist sie zeitlich streng begrenzt.
Mindestlohn
Untergrenzen
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Arbeitszeiten aufzeichnen. Im Gastgewerbe besteht in Deutschland eine besondere Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht, spätestens sieben Tage später festgehalten, zwei Jahre aufbewahrt. Bei einer Zollkontrolle ist das das Erste, wonach gefragt wird.
Was ein Einsatztag an Personal kostet
Eine Rechnung für einen zehnstündigen Festivaltag mit einer Aushilfe:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 10 Stunden Aushilfe | 130 – 180 € |
| Arbeitgeberabgaben (pauschal) | 0 – 55 € |
| Verpflegung | 10 – 15 € |
| Fahrtkosten, falls übernommen | 0 – 30 € |
| Zusammen | 140 – 280 € |
Wer im Kalkulationsrechner mit 160 Euro Personal je Einsatztag rechnet, liegt für eine Aushilfe realistisch – für zwei nicht.
Wen du suchst
Die Arbeit im Truck ist anders als in einer Küche: eng, laut, unter Zeitdruck, im Stehen, bei Hitze oder Kälte. Wer das nicht gewohnt ist, merkt am zweiten Tag, dass es nichts für ihn ist.
- Verlässlichkeit vor Erfahrung. Kochen lässt sich beibringen, pünktliches Erscheinen nicht.
- Wer schon Gastro gemacht hat, weiß, was an einem Samstagabend passiert.
- Zwei feste Aushilfen sind besser als fünf gelegentliche. Einarbeitung kostet jedes Mal einen halben Tag Durchsatz.
Zeig den Arbeitsplatz vor der Zusage. Ein halber Probetag kostet wenig und verhindert die Absage am Festivalmorgen. Wer den Truck von innen gesehen hat, weiß, worauf er sich einlässt.
Was jeder Mitarbeiter braucht
- Belehrung nach § 43 IfSG (Deutschland) beziehungsweise Hygieneschulung (Österreich, Schweiz) – vor dem ersten Arbeitstag
- Eine Einweisung in Gasanlage, Fritteuse und Notabschaltung
- Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung
- Zugang zum Handwaschbecken, nicht nur zum Spülbecken
Die Belehrung muss jährlich vom Arbeitgeber wiederholt und dokumentiert werden. Ein Formblatt mit Datum und Unterschrift genügt – aber es muss existieren.
Familienmitglieder
Ehepartner und Kinder, die regelmäßig mitarbeiten, sind arbeitsrechtlich keine Ausnahme. Wer sie ohne Anmeldung beschäftigt, hat dasselbe Problem wie bei jeder anderen Aushilfe.
Gelegentliche Hilfe im engen Familienkreis ist unproblematisch. Die Grenze verläuft dort, wo aus Mithilfe eine feste Rolle im Betrieb wird – wer jedes Wochenende an der Kasse steht, ist Mitarbeiter.
Ein Gedanke zum Schluss. Die Vorschriften klingen nach viel. In der Praxis ist es eine Anmeldung vor Arbeitsbeginn, eine Belehrung und ein Stundenzettel. Das ist an einem Nachmittag erledigt – und schützt dich bei der ersten Kontrolle vor einem Bußgeld, das ein ganzes Festivalwochenende auffrisst.